Liebe Eltern unserer Schülerinnen und Schüler,

heute erhielten wir Informationen zur Veränderung der Corona-Regelungen in Schulen ab dem 01. Februar, über die ich Sie gern informieren möchte.

 

1. Auslaufen der Corona-Verordnungen

Die derzeit für den Schulbereich relevanten Verordnungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales – zum einen die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) sowie zum anderen die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) – werden mit Ablauf des 31. Januar 2023 auslaufen.

Damit entfallen zum einen die rechtlichen Grundlagen für anlassbezogene Testungen in der Schule, die wir bisher in Einzelfällen noch durchgeführt haben, wenn Kinder mit starken Erkältungssymptomen in der Schule waren.

Zum anderen entfällt die bisherige 5-tägige Isolationspflicht. Auch nach einem positiven Testergebnis müssen Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie andere in der Schule tätigen Personen sich nicht mehr in Isolation begeben, wenn sie symptomfrei sind. „Stattdessen wird ab dem 1. Februar 2023 eine „dringende Empfehlung“ zum Tragen einer Maske ausgesprochen. Grundsätzlich gilt: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben.“

 

 2. Wegfall vonTestungen

Ab dem 01. Februar gibt es keine Verpflichtung mehr, sich bei Symptomen selbst zu testen. Daher wird das Land keine kostenlosen Testkits mehr zur Verfügung stellen. Wir werden Anfang Februar zum letzten Mal allen Schülerinnen und Schülern 5 Testkits aus unseren bereits gelieferten Beständen zur Verfügung stellen. Restbestände können auch danach auf Anfrage im Sekretariat ausgegeben werden.

 

3. Maskentragen in der Schule

Jeder kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske tragen. Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler (bzw. deren Eltern) entscheiden eigenverantwortlich, ob eine Maske getragen wird oder nicht.

Ich bitte aber im Sinne der Schulgemeinde darum, dass positiv getestete Personen, die zur Schule kommen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach der Positivtestung eine Maske tragen. Ausgenommen von dieser Empfehlung sind lediglich Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können.

 

4.Im Krankheitsfall

Das Ministerium betont: „Es gilt weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen.“ Dies hat in der Vergangenheit am Lauerhaas bereits gut funktioniert, weil Sie jeweils sehr besonnen gehandelt und Ihre kranken Kinder nicht in den Unterricht geschickt haben. Bitte melden Sie Ihre Kinder im Krankheitsfall weiterhin morgens im Sekretariat telefonisch krank. Das System hat sich bewährt und funktioniert gut.

Beachten Sie bitte, dass der Anruf im Sekretariat noch keine Entschuldigung Ihres Kindes darstellt. Bitte geben Sie Ihrem Kind am Tag der Rückkehr in den Unterricht eine schriftliche Entschuldigung zur Abgabe bei der Klassenleitung mit. In der Regel reicht eine von Ihnen unterschriebene Entschuldigung aus, unabhängig von der Dauer der Erkrankung. Nur in Einzelfällen verlangen wir ein ärztliches Attest. Dies ist den davon betroffenen Elternhäusern aber in jedem Fall vorher schriftlich bekannt gegeben worden.

Hinweisen möchte ich in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Notwendigkeit eines ärztlichen Attestes für alle Schülerinnen und Schüler, sollten sie an Tagen unmittelbar vor oder nach Ferien fehlen.

Im Anhang finden Sie zwei Briefe des Ministeriums, die an Sie bzw. an volljährige Schülerinnen und Schüler gerichtet sind.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Klassenleitungen und Beratungslehrkräfte Ihrer Kinder gern zur Verfügung.

 

Links:

Brief der Ministerin an die Eltern und Erziehungsberechtigten

Brief der Ministerin an die volljährigen Schülerinnen und Schüler

 

Abitur Trainingsseminar 2023 

Wie kann ich mich sinnvoll auf die Abiturprüfung vorbereiten? Wie strukturiere ich die Fülle an Unterrichtsmaterial aus der Qualifikationsphase? Wie gehe ich mit dem Stress in einer mündlichen Abiturprüfung um? Wie ist der genaue Ablauf der Prüfungswochen und wie wollen wir unser Abitur 2023 feiern?

Bei viel Sonnenschein mit etwas Schnee boten die drei Tage des Abiturtrainingsseminars vom 18. bis 20. Januar genügend Zeit für Antworten auf diese und noch mehr Fragen.

Traditionell begann mit dieser letzten gemeinsamen Fahrt der Jahrgangsstufe Q2 in der Jugendburg Gemen der Endspurt auf dem Weg zum Abitur.

V. Krickmeyer

 

Projektkursfahrt: Geschichte nach Berlin

Auch im zehnten Jahr fuhren vom 12. bis zum 17. Januar 2023 24 SchülerInnen der Jahrgangsstufe Q2 plus zwei begleitende Lehrer nach Vlotho/Berlin. In Vlotho wurden wir durch den Leiter des Gesamteuropäischen Studienwerks e. V., Gerhard Schüsselbauer, in Bezug auf Berliner Geschichte und Politik gecoacht. Mit diesem neuen Wissen ging es samstags per Zug nach Berlin. 

Dort angekommen und eingecheckt erliefen wir uns Berlin vom Alexanderplatz bis zum Brandenburger Tor. Sonntags stand der Besuch im Konzentrationslager Sachsenhausen an. 

Am Montag hatten wir das Glück, den Bundesabgeordneten Jan Dieren (SPD) zu treffen, um mit ihm über aktuelle politische Themen zu diskutieren. Eingeleitet wurde der Besuch durch unseren Restaurantbesuch im Paul-Löbe-Haus.

Dienstags fuhren wir zur Gedenkstätte Hohenschönhausen („Stasi-Gefängnis“) und konnten vor Ort einen Zeitzeugen treffen. Hartmut Richter (geb. 1948) führte uns über das Gelände und berichtete aus eigener Anschauung über die furchtbaren Erfahrungen und Erlebnissee, die die Gefangenen ertragen mussten. 

Müde, aber wohl glücklich, fuhren wir nach dem Besuch mit dem Zug wieder von Berlin nach Wesel.

P. Hüsges

 

Weihnachtsgottesdienst 2022

Ein Engel verkündete Maria die baldige Geburt ihres Sohnes, viele andere schauen tagtäglich schützend auf uns hinab und Dutzende schmückten die Wände der Lauerhaas-Kirche am 22.12.2022. Der diesjährige Weihnachtsgottesdienst stand ganz im Zeichen der Engel!
Sowohl in der Ansprache von Herrn Ronsdorf als auch im Anspiel der Schülerinnen und Schüler, ihren Fürbitten und der Liedauswahl des Chors, tauchten die kleinen geflügelten Himmelswesen immer wieder auf und machten Mut. 

Denn nach der coronabedingten Pause konnte in diesem Jahr endlich wieder in kirchlicher Kulisse gemeinsam  gesungen und Gottesdienst gefeiert werden. Aufgeteilt in zwei Schichten hatten alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich selbst bei der Gestaltung einzubringen oder in ihrem Klassenverband die Kirche zu besuchen. Schon einige Wochen zuvor begannen die Proben für den Gesang und die Vorsprachen, es wurde fleißig gebastelt und gemalt.

Denn dass da ein Engel ist
War mir von Anfang an so klar
Denn wann immer ich einen brauchte 
War er da

Mit dieser Botschaft aus Johannes Oerdings Song „Engel“, der stimmgewaltig und instrumental begleitet von der Band die gesamte Kirche erfüllte, wurden die Schülerinnen und Schüler nicht nur ermutigt, selbst zu Engeln für ihre Mitmenschen zu werden. Vor allem sollte es sie auch daran erinnern, dass auch für sie immer ein Engel da ist, der seine Hand über sie hält und über sie wacht. Als kleines Zeichen hierfür erhielten alle Kinder beim Hinausgehen eine Feder, die die Flügel des Engels symbolisieren sollte.

Und um es mit dem Liedtext des Irischen Segens zu halten, den der Chor zum Abschied sang:
Und bis wir uns wiedersehen, halte Gott dich fest in seiner Hand.

F. Asbeck

 

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