LRS Konzept - Gesamtschule am Lauerhaas 
Konzept zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Leserechtschreibschwäche (LRS)
(überarbeitete Fassung Juni 2026)
1. Grundsätzliches
Gemäß Runderlass vom 19.07.1991 zur Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens sind allgemeine und gegebenenfalls zusätzliche Fördermaßnahmen in diesem Bereich in der Schule vorgesehen. Die allgemeine Förderung findet im Rahmen des normalen Unterrichts nach Maßgabe der Kernlehrpläne durch Binnendifferenzierung statt. Die zusätzlichen Maßnahmen werden in Form von Förderkursen durchgeführt, die ab Klasse 6 über die normale Stundentafel hinausgehen.
Die Förderkurse sollen in der Regel sechs bis zehn Schülerinnen und Schüler erfassen. Eine entsprechende Zusammenarbeit mit Klassen- bzw. Fachlehrern ist notwendig, nicht zuletzt um die Besonderheiten bei der Leistungsbeurteilung der LRS-Schüler sicherzustellen. Die Rechtschreibleistungen werden in den Jahrgängen 5 und 6 als Nachteilsausgleich nicht in die Beurteilung der schriftlichen Arbeiten und Übungen im Fach Deutsch oder in anderen Fächern einbezogen. Weitere Nachteilsausgleiche, wie beispielsweise eine längere Korrekturzeit im Anschluss an eine Klassenarbeit o.a. sind möglich. Hier sind auch die Sonderregelungen der Zentralen Abschlussprüfungen zu beachten (mögliche Antragsstellung der Erziehungsberechtigten auf erhöhtes Zeitkonto). Um eine höchstmögliche Aussicht auf Erfolg zu gewährleisten, ist eine Förderung so früh wie möglich und so konsequent wie notwendig über einen angemessenen Zeitraum anzustreben.
2. Teilnahme an den Förderkursen und weitere Diagnostik
Die Zuweisung erfolgt über ein Auswahlverfahren innerhalb des Deutschunterrichts und verläuft in zwei Schritten:
1. Zu Beginn des 5. Schuljahres wird für alle Schülerinnen und Schüler bis auf weiteres der Duisburger Sprachstandstest (DST) durchgeführt. Dieser testet die Bereiche Hörverstehen, Leseverstehen, Grammatik, Satzbau und Rechtschreibung. Für die Durchführung sind mindestens zwei Schulstunden zu veranschlagen. Dieser Test ist verbindlich. Der DST ist insbesondere auf Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund ausgerichtet, eignet sich aber ebenso zur Feststellung von Lese- und Rechtschreibdefiziten (LRS).
Sobald die von der Bezirksregierung angekündigte landesweite Überprüfung des Lernstands im Jahrgang 5 (VERA 5) zur Verfügung steht, wird das Vorgehen entsprechend angepasst.
Nach Testauswertung und aufgrund ihrer Beobachtungen im Unterricht treffen die Deutschfachlehrerinnen und -fachlehrer eine Vorauswahl der Schülerinnen und Schüler, bei denen Förderbedarf besteht. Zu berücksichtigen sind hier auch evtl. vorliegende Informationen der Grundschule, außerschulische Diagnosen und Gespräche mit den Erziehungsberechtigten. Kinder, die bereits mit einer zeitnah außerschulisch diagnostizierten LRS zu uns kommen, werden ebenfalls dem LRS-Kurs zugeordnet.
Die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf werden nach Abfrage dem AL I mitgeteilt, und zwar in zwei Listen, getrennt nach „Allgemeiner Förderbedarf im Fach Deutsch“ und „Rechtschreibförderbedarf“. Bei letzterer Liste sollen nur die Schülerinnen und Schüler genannt werden, die im Test in erster Linie durch gravierende Rechtschreibschwächen aufgefallen sind. Bei nicht eindeutigem Testergebnis sind Doppelnennungen in beiden Listen möglich.
2. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer der vorgesehenen Förderkurse erhalten die Liste mit der Vorauswahl der Schülerinnen und Schüler „Rechtschreibförderbedarf“ und führen mit dieser Gruppe zur weiteren Diagnose die Münsteraner Rechtschreibanalyse (MRA) durch. Diese ermöglicht im Anschluss an die Testung in den LRS-Kursen die Nutzung von individuell an die Schülerinnen und Schüler angepasstem Fördermaterial. Die Kosten werden über den Diagnoseetat und den Etat der Fachkonferenz Deutsch finanziert. Aufgrund der Testergebnisse wird entschieden, welche Schülerinnen und Schüler dem LRS-Kurs zugewiesen werden. Schülerinnen und Schüler, bei denen keine ausgeprägte Rechtschreibschwäche festgestellt werden kann, werden (wie die Schülerinnen und Schüler der Liste „Allgemeiner Förderbedarf im Fach Deutsch“) dem Förderkurs „Fit für Deutsch“ zugewiesen. Die endgültige Entscheidung erfolgt dann nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten in der ersten LBK im laufenden Schuljahr.
Über den weiteren Verbleib einer Schülerin oder eines Schülers im LRS-Kurs entscheidet zum Halbjahr jeweils die Zeugniskonferenz (nach Hörung des LRS-Fachlehrers). Kommt die Fachlehrkraft zu dem Entschluss, dass die LRS behoben ist und stimmt die LBK dem zu, so wird das Kind den LRS-Kurs verlassen und der Nachteilsausgleich zurückgenommen.
Sollten die Eltern mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sein, bittet die Schulleitung die Eltern um einen schulexternen Nachweis (z.B. von einem Kinderpsychologen oder vom SPZ).
Über Neuzuweisungen von Schülerinnen und Schülern (z.B. bei Neuzugängen u. a.) entscheidet die Quartalskonferenz auf Vorschlag des Deutschlehrers (ggf. nach Testverfahren) in Absprache mit dem Klassenlehrer. In besonders schweren Fällen ist mit den Elternvertretern über Möglichkeiten einer (zusätzlichen) außerschulischen Förderung nachzudenken (KL, FL Deutsch u. LRS-FL).
3. Evaluation
Die Münsteraner Rechtschreibanalyse wird auch in den Jahrgängen 6 bis 10 jeweils einmal im Schuljahr (nach Möglichkeit zu Beginn) genutzt, um den weiteren Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler im Kurs zu überprüfen und einen Überblick über Lernfortschritte der Kursteilnehmer zu erhalten. Auch in diesen Jahrgängen ist das individuelle Fördermaterial der MRA einsetzbar.
Die Ergebnisse der MRA, evtl. Leistungsüberprüfungen im Kurs sowie individuelle Beobachtungen der Kursleiter zu den einzelnen Schülerinnen und Schülern werden dokumentiert und können nachfolgenden LRS-Lehrkräften dabei helfen, die individuelle Entwicklung der einzelnen Schülerinnen und Schüler besser einzuschätzen. Ein regelmäßiger Austausch mit den Deutsch – Fachkräften sollte erfolgen.
Alle Einzelheiten zu Inhalt und Organisation der Förderkurse werden zu Beginn jedes Schuljahres in einer obligatorischen Dienstbesprechung geklärt.
4. Organisatorisches / LRS im Stundenplan
o In den Jahrgängen 5 und 6 finden die LRS-Kurse in der Zeit der Förder-/-Forderkurse statt.
o In den Jahrgängen 7 und 8 werden die zweistündigen LRS-Kurse möglichst in Einzelstunden auf den Dienstag- oder Freitagnachmittag gelegt werden. Bei dauerhaften Unterrichtskürzungen können sie auch in den Randstunden (z.B. in der ersten Stunde) liegen.
o In den Jahrgängen 9 und 10 ist die LRS-Förderung an die Neigungskursschiene angebunden. In absoluten Einzelfällen sollte für Schülerinnen und Schüler mit dem WPII-Fach Französisch oder Niederländisch eine außerschulische Förderung in Betracht gezogen werden.
Die Teilnahme an einem LRS-Förderkurs kann auf Wunsch der Erziehungsberechtigten auf dem Zeugnis vermerkt werden. Dies wird von der zuständigen Abteilungsleitung abgefragt.
5. Nachteilsausgleiche
o In den Jahrgängen 5 und 6 ist ein Nachteilsausgleich in Form eines Notenschutzes weiterhin möglich. Die Rechtschreibleistungen von LRS-Schülerinnen und –Schüler werden nicht in die Beurteilung der schriftlichen Arbeiten und Übungen im Fach Deutsch oder in einem anderen Fach einbezogen (LRS-Erlass Absatz 4.1)
o In den Jahrgängen 7 und 8 ist dieser Notenschutz nur noch in besonders begründeten Einzelfällen möglich.
o In den Jahrgängen 9 bis 10 entfällt der Notenschutz (wie jetzt auch schon in der Oberstufe). Der Nachteilsausgleich wird nur noch über eine Zeitzugabe (10 Minuten) gewährt. Für die Zentralen Abschlussprüfungen (ZAP) ist hierzu ein Antrag der Erziehungsberechtigten notwendig.
Regelungen für die Oberstufe: Die Schülerinnen und Schüler können als Nachteilsausgleich eine Zeitzugabe (10 Minuten) zu der jeweiligen Klausurzeit erhalten. Dazu müssen die Erziehungsberechtigten zu Beginn der Oberstufe einen entsprechenden Antrag stellen. Die Schule überprüft jeweils im Einzelfall den Anspruch auf einen Nachteilsausgleich. Eine Berücksichtigung der Rechtschreibleistung bei der Leistungsbewertung ist nicht vorgesehen.